AGB
Vor der Buchung beachten: Reiserücktrittsversicherung
- OceanLife empfiehlt für den Fall der Fälle dringend, eine Reiserücktrittsversicherungen vor Buchung abzuschließen.
- Wenn – wie sehr häufig – mit Kreditkarte bezahlt wird, sollten TN sicherstellen, dass der Kartenanbieter die Versicherungen mit anbietet.
- Im Fall einer krankheitsbedingten Absage, stellt OceanLife eine Stornorechnung aus, die zur Vorlage bei der Versicherungsgesesellschaft dient.
Bedingungen
- Mit Buchung auf der Webseite entsteht für Kund:innen Rechtsverbindlichkeit.
- Mit Bestätigung (per E-Mail) entsteht für OceanLife Verbindlichkeit.
- Die Veranstaltungen entsprechen den Beschreibungen auf der HP von Oceanlife.
- Kunden füllen die von OceanLife zugesandten Fragebögen und Formulare aus und senden sie per e-Mail an OceanLife.
- Der Veranstalter behält sich notwändige Änderungen der Veranstaltungen auf Grund ungünstiger Witterungsbedingungen und / oder anderer seemännischer Gründe vor und hält sich schadlos.
- Der Veranstalter bemüht sich um adäquaten Ersatz.
- Der Skipper behält sich vor Crewmitglieder, die sich nicht an Anweisungen halten oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, von Bord zu weisen.
- Zur Bildung von Reisegruppen sind Kund:innen mit dem Abschluss der Buchung damit einverstanden, dass die Kontaktdaten innerhalb der Reisegruppe weitergegeben werden.
Stornobedingungen
- Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt die Storngebühr bei 50 Prozent des von OceanLife bestätigten Preises.
- Ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt die Storngebühr bei 100 Prozent des OceanLife bestätigten Preises.
- OceanLife empfiehlt daher dringend den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.
- Die Buchung kann nach Absprache mit OceanLife auf andere Personen übertragen werden.
- Der Törn kann unter Umständen (Krankheit des Instructors, Ausfall des Schiffes…) OceanLife abgesagt werden. Das geschieht so früh als irgend möglich. In diesem Fall werden Kunden die Kursgebühren, die bereits auf das Konto überwiesen wurden zurück überwiesen. Die Rückzahlung umfasst nicht allfällige andere Ausgaben (Flüge, Anreise, Ausrüstung,…), die vom Kunden bereits getätigt worden sind. Die Obergrenze der Retoursumme entspricht den Kosten für die Teilnahme am Kurs, dem Törn oder der Veranstaltung.
Bordkassa
- Die Crewmitglieder zahlen zu gleichen Teilen in die Kassa ein. Die Bordkassa kann physisch geführt werden. OceanLife empfiehlt allen TN die Installation der Kostenteilungs-App „Split“ oder „Splitwise“. Mit diesen Apps kann die Bordkassa virtuell geführt werden, ist sehr transparenz und vereinfacht die Abrechnung enorm.
- Der Skipper zahlt nicht in die Bordkassa ein.
- Aus der Bordkassa werden alle (!) gemeinsam zu tragenden Kosten für den Törn übernommen. Dazu zählen Schiffsdiesel, Liegegebühren, Verpflegung an Bord (nicht Spirituosen), der Ersatz von verlorenen Ausrüstungsgegenständen, kleine Reparaturen (soweit sie nicht von der Versicherung übernommen werden), Permits in Nationalparks,…
Zahlungsbedingungen und -möglichkeiten
- Bei Buchung werden 50 % des von OceanLife bestätigten Preises fällig.
- Wird der Betrag nicht innerhalb 14 Tagen nach der Zusage überwiesen, kann die Reservierung seitens OceanLife wieder zurück gezogen werden.
- Spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Restzahlung fällig.
- Sie bekommen von OceanLife sowohl eine Online-Rechung, bei der sie die Art der Bezahlung auswählen können als auch eine Rechnung in PDF-Form.
- Zahlungen erfolgen per Standardüberweisung oder Kreditkarten.